Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbedingungen
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und dem Design-Studio «Büro Becker». Sie sind integrierter Bestandteil jedes Aufrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Obersiggenthal.

2. Leistungen
Das Design-Studio «Büro Becker» erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen im Bereich Web-Programming, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet «Büro Becker» mit ausgewählten Spezialisten zusammen.

3. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
Das Design-Studio «Büro Becker» verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Auftrags werden alle vertraulichen Unterlagen an den Kunden zurückgegeben.

4. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von dem Design-Studio «Büro Becker» geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich «Büro Becker». Büro Becker steht das Recht zu, sämtliche geschaffenen Werke als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

5. Nutzungsrecht
Das unentgeltliche Verwendungsrecht des Gestaltungskonzepts sowie aller Reinzeichnungsdaten liegt nach Bezahlung beim Kunden.

6. Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht «Büro Becker» davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. Aufbewahrungspflicht
Das Design-Studio «Büro Becker» bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Der Kunde hat in diesem Zeitraum das Recht auf die vollständige Herausgabe der Daten. Darüber hinaus ist es ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten werden die Kosten zur Datenarchivierung zum Studenansatz von CHF 140.– nach effektivem Aufwahnd verrechnet.

8. Herausgabe von Daten und Originalen
Die elektronischen Daten und Originale gehören grundsätzlich dem Design-Studio «Büro Becker». Diese werden dem Kunden nach Bezahlung zur Verfügung gestellt.

9. Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Angebotsgespräch) für einen Auftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

10. Angebote
Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliches Richtangebot. In dem Angebot nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im angebotenen Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Angeboten von «Büro Becker» erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen. Preisangaben von «Büro Becker» beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung/Reinzeichnung, nicht aber auf die Kosten von externen Dienstsleistern. Diese werden separat ausgewiesen.

11. Leistungen und Rechnungen Dritter
Fremdarbeiten werden mittels separatem Angebot durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen anderen Dienstleistern. «Büro Becker» tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen Dritter jeweils im Doppel an «Büro Becker» zugestellt werden.

12. Verrechnung
Die auf dem Angebot aufgeführten Preise verstehen sich als Netto-Beträge in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat «Büro Becker» Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

13. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriflich, per E-Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

14. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht dem Angebot entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Korrekturaufwendungen werden nach effektiven Zeitaufwand zu einem Stundenansatz von CHF 140.– verrechnet.

15. Gut zum Druck
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das ok kann auch via E-Mail erfolgen.

16. Abrechnungsphasen
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Angebot für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat das Design-Studio «Büro Becker» einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

17. Kommissionen
«Büro Becker» ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.

18. Rechnungskontrolle und Auskünfte
«Büro Becker» verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von «Büro Becker» kann der Kunde jederzeit verlangen.

19. Haftungsbeschränkung
Dem Design-Studio «Büro Becker» übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber – ohne besondere schriftliche Vereinbarung – selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

20. Mängelrüge
Die von «Büro Becker» erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.